Reservierungsbedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reservierungsbedingungen von Green Campers.

1. BEDINGUNGEN DES FAHRZEUGES: Nach der Zahlung des Mietpreises und der Kaution wird der Camper durch den Vermieter an den Mieter übergeben, in einwandfreiem Zustand der Mechanik, Sicherheit und Sauberkeit, ausgestattet mit dem vereinbarten Zubehör und allen notwendigen Unterlagen.

2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN: Der Mieter verpflichetet sich dazu, den Camper ausschließlich als Wohnmobil nutzen, um sich auf La Gomera fortzubewegen und zu übernachten. EIN VERLASSEN DER INSEL OHNE VORHERIGE ABSPRACHE IST VERBOTEN! Es ist ausdrücklich untersagt, mehr Personen zu befördern als im Vertrag zugelassen.

3. VERTRAGSDAUER: Der Mietvertrag wird für die von beiden Parteien vereinbarte Dauer abgeschlossen. Die Mietdauer beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags und der Schlüsselübergabe und endet nach den vereinbarten Kalendertagen. Danach erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs, an dem vom Vermieter vorgegebenen Ort.

4. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS: Abhol- und Rückgabeort der Camper ist das Green Campers Büro im Valle Gran Rey (Calle La Condesa s/n). Die Übergabe erfolgt nach vorheriger, Absprache der Zeit, da das Büro nicht durchgängig besetzt ist. Die Übernahme des Campers erfolgt nach vorheriger Absprache der Uhrzeit. Sollte eine Übernahme des Fahrzeuges nach 20.00 Uhr erfolgen, kann eine Servicegebühr in Höhe von 15€ anfallen. Der Camper ist am Tag der vereinbarten Rückgabe bis spätestens 12.00 Uhr zurückzugeben, sofern nicht anders abgesprochen.
Ein Überschreiten der vertraglich vereinbarten Rückgabezeit wird in der Regel mit 20€ für jede angefangene Stunde Verspätung bei der Lieferung des Wohnmobils berechnet, es sei denn, es ist entsprechend Vertrag schriftlich vereinbart. Im Falle einer Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Nachlass oder teilweise Rückerstattung des bezahlten Mietpreises.

5. FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG: Das Fahrzeug wird auf den allgemeinen Zustand, die Füllung des Kraftstofftanks sowie eventuelle Schäden durch Missbrauch untersucht. Wird das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand abgeliefert, wird die Kaution zurückerstattet, andernfalls wird die Kaution einbehalten, bis der Schadenswert festgestellt ist.

6. RESERVIERUNG: Die Reservierung ist nur verbindlich, nachdem der Vermieter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt und eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises durch den Mieter geleistet wurde. Im Falle einer Stornierung wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet.

7. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Im Falle der Stornierung der Reservierung durch den Eigentümer wird der angezahlte Betrag an den Mieter zurückerstattet. Sollte es, aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, nicht möglich sein das Fahrzeug im vereinbarten Termin zu vermieten, kann der Mieter das Datum je nach Verfügbarkeit ändern, eine Entschädigung kann nicht geltend gemacht werden. Bei Stornierung der Reservierung durch den Mieter weniger als 30 Tage im Voraus, hat der Eigentümer das Recht, 50% des Gesamtbetrages der Reservierung in Rechnung zu stellen.

8. REINIGUNG: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im ordentlichen Zustand an den Vermieter zu übergeben.

9. IM VERTRAG BEINHALTETE LEISTUNGEN: Der Mietpreis beinhaltet die folgenden Elemente: Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 600 €, chemische Flüssigkeit für das WC für den gesamten Mietzeitraum (auf der Grundlage einer Dosis für 3 Tage), voller Wassertank, Batterien geladen, Decken, Bettwäsche, Geschirr.

10. MIETBETRAG: Der vertraglich vereinbarte Mietbetrag muss zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs, per Bargeld oder Karte, bezahlt werden.

11. KAUTION: Der Mieter muss bei Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von 600 € als Sicherheit hinterlegen. Dafür wird eine vom Mieter vorgelegte Kreditkarte belastet. Die Kaution wird zurückerstattet, nachdem der Vermieter das Fahrzeug überprüft hat und sich dieses in einwandfreiem Zustand befindet. Bei Schäden, die durch Missbrauch entstanden sind, wird der Vermieter einen Betrag festlegen den der Mieter zu zahlen hat. Dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen, wobei der Vermieter den Differenzbetrag zu zahlen hat, falls die Kosten der Schäden den Wert der Kaution übersteigen. Im Schadensfall wird auch die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung abgezogen.

12. VERPFLICHTUNGEN DES BESITZERS: Der Eigentümer verpflichetet sich das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Vermieter haftet nicht für mechanische Ausfälle oder Pannen, die auf den Verschleiß des Fahrzeugs zurückzuführen sind, noch haftet er für Kosten, Verzögerungen oder Schäden, die direkt oder indirekt durch solche Ausfälle oder Pannen verursacht werden.

13. FAHREN DES FAHRZEUGS: Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Mieter gefahren. Dieser muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen. Der Führerschein ist bei der Übergabe vorzuzeigen. Es kann ein zweiter Fahrer angegeben werden, sofern dieselben Bedingungen erfüllt werden. Das Fahrzeug dürfen nur im Vertrag namentlich erwähnte Fahrer fahren. Alle Fahrer verpflichten sich, die Straßenverkehrsordnung jederzeit einzuhalten. Sie verpflichten sich auch, nicht außerhalb des asphaltierten Straßennetzes oder in ungeeignetem Gelände zu fahren.

14. NUTZUNGSMATERIALIEN: Der Mieter trägt die Kosten für die laufenden Kosten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs während der Laufzeit dieses Vertrags ergeben (Wasser, Kraftstoff etc.). Das Fahrzeug muss zu den gleichen Bedingungen übergeben werden wie es übernommen wurde oder wenn nötig die Kosten für die Anpassung dafür übernehmen. Das Fahrzeug muss, wie bei der Übergabe, mit komplett gefülltem Kraftstofftank vom Mieter zurückgeben werden. Ist dies nicht der Fall wird der fehlende Kraftstoff vom Vermieter betankt, den Betrag dafür, plus einer Servicegebühr in Höhe von 10€, wird dem Mieter von der Kaution abgezogen.

15. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS: Der Mieter ist besonders dazu verpflichtet, das Fahrzeug und die enthaltenen Güter sorgfältig zu behandeln und zu nutzen, wobei er für jede Beschädigung infolge eines fehlerhaften, fahrlässigen oder rücksichtslosen Fahrens haftet. Der Mieter muss den Eigentümer für verursachte Schäden am Fahrzeug entschädigen, unabhängig von der Ursache des Schadens. Der Mieter verpflichtet sich, den Ölstand von Motor und Getriebe, sowie Kühlmittel und ähnliches regelmäßig zu überprüfen.

16. VERBOTE: Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, das vertragsgegenständliche Fahrzeug ganz oder teilweise unentgeltlich oder entgeltlich weiterzuvermieten oder neu zu vermieten, sowie seine Nutzung an Dritte zu übertragen. Das Fahren durch Dritte ist untersagt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass nur die Personen fahren dürfen, die im Vertrag als Fahrer deklariert sind und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Rauchen, das Anzünden von Kerzen und das Mitführen von Haustieren sind im Fahrzeug ebenfalls verboten. Im Falle einer Nichterfüllung verliert der Mieter den vollen Betrag der Kaution für Vertragsverletzung.

17. VERSICHERUNG: Der Camper ist mit einer Vollkaskoversicherung versichert (mit 600€ Selbstbeteiligung des Mieters), inkl. der obligatorischen Haftpflichtversicherung und Zivilhaftpflichtversicherung in den allgemeinen Bedingungen, die in seiner Police enthalten sind, für den vollen Wert des Fahrzeugs und mit der Deckung von Schäden Dritter versichert. Der Versicherungsnachweis wird zusammen mit der Dokumentation und den 24-Stunden-Hilfs-Telefonnummern an den Mieter übergeben.

18. UNFÄLLE ODER SCHÄDEN: Im Falle eines Schades eines Teils des Campers, einer Panne oder eines Unfalls muss der Mieter den Besitzer umgehend telefonisch informieren unter der Nummer: 0034 – 650 31 89 18 – sowie die Polizei verständigen. Im Falle eines Unfalls, wird immer eine Bescheinigung von der Guardia Civil oder Policia local verlangt, ohne diese Bescheinigung ist die Versicherungsgesellschaft nicht verantwortlich! Sind weiteren Parteien beteiligt, müssen die Daten dieser erfragt werden, die sofort an den Vermieter weitergegeben werden müssen. Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bei allen Ermittlungen oder nachfolgenden Gerichtsverfahren zusammenzuarbeiten. Wenn Sie die Anfrage verpassen, wird die gesamte akzeptierte und bezahlte Versicherung ungültig.

19. VERANTWORTUNG DES VERMIETERS: Der Vermieter haftet für die von Behörden verhängten Sanktionen und Geldbußen sowie für Schäden am Fahrzeug während der Vertragslaufzeit. Für den Fall, dass das Fahrzeug als Folge davon einbehalten oder beschlagnahmt wurde, haftet er dem Eigentümer auch für die Kosten und auch für den entgangenen Gewinn, den diese Situation verursacht, berechnet auf der Grundlage des Tagespreises des beschlagnahmten Fahrzeuges. Dieser Betrag wird von der Versicherung nicht erstattet.

20. RISIKO DES MIETERS: Das Anmieten des Campers erfolgt auf Risiko des Mieters. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls wird der Vertrag nicht ausgesetzt, es sei denn, dass der Vermieter schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Pannen und Unfälle die allein und ausschließlich dem Mieter zuzurechnen sind bzw. die der Mieter verursacht, gehen zu seinen Lasten.

21. ÜBERNACHTUNGSPLÄTZE: Der Mieter ist für die Übernachtung an den dafür zugelassenen Orten verantwortlich und hat sich gegenüber den zuständigen Behörden für evtl. Nichteinhaltung der jeweils geltenden Vorschriften zu verantworten. Sie können jedoch an geeigneten Orten übernachten, wie es das Gesetz erlaubt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet geeignete, empfohlene oder autorisierte Übernachtungsmöglichkeiten zu benennen.

22. ÜBERNACHTEN: Gemäß der Verordnung 08/V-74 der DGT des Innenministeriums wird darauf hingewiesen: Es wird davon ausgegangen, dass es richtig verstanden wird, dass Übernachtungen innerhalb der Grenzen des Parkplatzes erfolgen und keine externen Elemente wie Stühle, Tische, Markisen, Kleidung usw. vorhanden sind.

23. RICHTIGKEIT DER DATEN: Die vom Mieter angegebenen Daten werden als richtig und wahrheitsgetreu verstanden, jede Falschaussage mit böswilliger Absicht wird diesen Vertrag automatisch annullieren, ohne Beeinträchtigung rechtlicher Verpflichtungen.

24. VERKEHRSREGELN: Alle Insassen müssen während der Fahrt die Anschnallgurte benutzen und in Sitzposition sein. Sie dürfen nicht liegen und sich nicht irgendwo anders im Reisemobil aufhalten. Zudem müssen Verkehrsregeln eingehalten werden, die auf staatlicher oder lokaler Ebene gelten.

25. PARKEN: Es ist obligatorisch auf einem flachen Platz zu parken (da z.B. der Kühlschrank bei Neigungen nicht ordnungsgemäß funktioniert) und sicher, so dass die Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden mit Neigung der Lenkräder, angezogener Handbremse und Rückwärtsgang eingelegt.

26. GERICHTSSTAND: Es ist unsere Absicht, Konflikte in freundlicher Absprache zu lösen. Jede Diskrepanz oder jeder Konflikt zwischen Mieter und Mieter ist Sache der Gerichtsbarkeit des Gerichts von San Sebastian de la Gomera, wobei das spanische Recht das anwendbare Recht ist und ausdrücklich auf andere verzichtet wird.

27. ABWASSER: Der Mieter verpflichtet sich dazu Abwasser und die enthaltenen Chemikalien ausschließlich an autorisierten Stellen zu entsorgen.

28. ABSCHLUSSERKLÄRUNG: Mit der Unterschrift des vorliegenden Dokumentes durch beide Parteien, durch Vermieter und Mieter, werden die aufgeführten Punkte anerkannt und akzeptiert.

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